Hamburg + Homeoffice: Regulatory Affairs CMC Manager (m/w/d) - Pharma
Auszug aus der Stellenanzeige von Triga Consulting GmbH & Co KG
Das brauchst du
Ein erfolgreiches und führendes Pharmaunternehmen mit einem breiten Sortiment an Produkten ist auf der Suche nach Verstärkung als: Regulatory Affairs CMC Manager (m/w/d) Standort: Hamburg Homeoffice: 40% Aufgaben • Koordination der Aktivitäten zur Neueinreichung von Zulassungsanträgen, Renewals und Variations • Erstellung, Überarbeitung und Pflege qualitätsrelevanter CMC-Dokumente (Module 2.3 & 3) • Verfahrensführung nationaler und internationaler Zulassungsverfahren (national, MRP, DCP) • Regulatorische Begleitung und Beurteilung von Entwicklungsprojekten sowie Change‑Control-Anträgen • Kommunikationen mit den Zulassungsbehörden, externen Partnern • Überwachung, Interpretation und Umsetzung von neuen regulatorischen Entwicklungen Qualifikation • Ein abgeschlossenes pharmazeutisches oder naturwissenschaftliches Studium • Einschlägige Berufserfahrungen im Bereich Regulatory Affairs, einschließlich CMC • Sehr gute Deutschkenntnisse (mind.
Darum lohnt es sich
C1) sowie Erfahrung im Umgang mit Microsoft Office • Eine aufgeschlossene Persönlichkeit sowie Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Organisationsgeschick Benefits • 37,5 Std. pro Woche – flexible Arbeitsbedingungen • Ein attraktives Vergütungspaket • Hervorragende Weiterbildungs- und Karriereangebote • Abwechslungsreiche Aufgaben in einer sehr kollegialen Atmosphäre • Einen erfolgreichen Arbeitgeber mit breiter Produktpalette Ihre Ansprechpartner: Silvio Di Meglio
Was du über diesen Beruf wissen solltest
So sieht der Dienstplan aus
- Remote möglich
Aus der Stellenanzeige gelesen
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
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