Personalreferent*in (m/w/d) im HomeOffice

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Aus der Stellenanzeige

Die ganze Ausschreibung von Bundesamt Sankt Georg e.V.

Das ist der Job

Du stellst dabei die Funktionsfähigkeit der Personalabteilung und eines serviceorientierten Personalmanagements sicher.

Das brauchst du

Studium im Bereich BWL, Personal, Psychologie oder vergleichbare Qualifikation.

Darum lohnt es sich

Vergütung nach Tarif (KAVO, angelehnt an den TVöD VKA), bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bis zur EG 10. ~ Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge. ~ Mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten im Rahmen der betrieblichen Anforderungen. ~ Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. ~30 Tage Urlaub. ~ Mitarbeitenden-Rabatte bei unserem Outdoor-Ausrüster. ~ Gestalte strategisch und operativ die Personalpolitik eines der größten Kinder- und Jugendverbände Deutschlands mit rund 55 hauptamtlichen Mitarbeitenden.

Dir ist eine Vollzeit-Sachbearbeitung fachlich zugeordnet und Du berichtest direkt an die Geschäftsführung. Du entwickelst das Personalwesen fachlich, strukturell und organisatorisch weiter. Du standardisierst Abläufe und treibst die Digitalisierung voran. Mit unserer Mitarbeitenden-Vertretung arbeitest Du vertrauensvoll zusammen.

Mehrjährige HR-Erfahrung, idealerweise mit Führungsverantwortung. Identifikation mit der DPSG als einem katholischen Kinder- und Jugendverband. Unser Verband ist sich seiner besonderen Verantwortung gegenüber den anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und hat hierfür verschiedene Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Du kannst ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Freie Zeiteinteilung
  • Remote möglich

Aus der Stellenanzeige gelesen

Was verdient man in dieser Region?

≈ 55.700 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 58.000 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (hr) × Regionalindex RP · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Bundesamt Sankt Georg e.V. übergeben — kein Konto nötig.

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