Der Arbeitsort bestimmt das Gehalt selten allein
Bei Remote-Stellen richtet sich das Gehalt vor allem nach Beruf, Erfahrung und Verantwortung. Viele Arbeitgeber orientieren sich zusätzlich am Gehaltsgefüge ihres Standorts, auch wenn du in einer anderen Region wohnst. Wer vollständig remote arbeitet, konkurriert dafür mit Bewerberinnen und Bewerbern aus dem ganzen Land. Frag im Gespräch, ob das Gehaltsband für alle Standorte gleich ist.
Gehälter für häufige Remote-Berufe
Bei Remote-Stellen ist der Ort meist der Firmensitz, nicht dein Wohnort. Beispiele:
Tarifbindung, Kanzlei- oder Unternehmensgröße, Rufbereitschaft und variable Anteile im Vertrieb verändern das tatsächliche Gehalt.
Die Homeoffice-Pauschale
Arbeitest du an einem Tag überwiegend in deiner Wohnung und fährst nicht zu deiner ersten Tätigkeitsstätte, kannst du in der Steuererklärung eine Tagespauschale von 6 Euro ansetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Ein Kundentermin am selben Tag schadet nicht. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie wirkt sich nur aus, soweit deine Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, den das Finanzamt ohnehin berücksichtigt.
Hybride Modelle durchrechnen
Bei hybriden Stellen wechselst du zwischen Büro- und Homeoffice-Tagen. Für die Tage im Büro kannst du wie bisher Fahrtkosten als Werbungskosten ansetzen, für die Tage zu Hause die Tagespauschale. Zähle deshalb für ein Angebot, an wie vielen Tagen pro Woche du pendelst, und rechne die Fahrtzeit mit ein. Eine Stelle mit etwas niedrigerem Gehalt und wenigen Bürotagen kann dir unter dem Strich mehr Zeit und Geld lassen als eine Stelle mit täglichem Pendeln.
Ausstattung und Nebenkosten
Ob dein Arbeitgeber Notebook, Bildschirm oder einen Zuschuss für Internet und Strom stellt, hängt von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ab. Bei einem eingerichteten Telearbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung stellt und installiert der Arbeitgeber die Ausstattung. Kläre vor der Unterschrift, was du gestellt bekommst und was du selbst zahlst, denn diese Posten verändern, was dir am Monatsende bleibt.
Arbeitsmittel selbst kaufen
Kaufst du Arbeitsmittel wie Bildschirm, Headset oder Bürostuhl selbst, kannst du sie als Werbungskosten angeben, soweit du sie beruflich nutzt. Bewahre die Rechnungen auf. Stellt dir der Arbeitgeber die Geräte, entfallen diese Kosten, dafür bleiben sie sein Eigentum und gehen bei einem Wechsel zurück. Beides gehört in den Vergleich zweier Angebote, gerade wenn eine Stelle vollständig remote ist und du keinen Arbeitsplatz im Büro hast.