GFN GmbH Heidelberg vor 8 Monaten

Ausbilder (m/w/x) für IT-Umschüler (remote)

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Die GFN GmbH begleitet als Bildungsanbieter mit IT-Spezialisierung deutschlandweit Menschen bei ihrer Weiterbildung und beruflichen Neuorientierung. Wir suchen ab sofort festangestellte Mitarbeiter (m/w/x), die in unseren IT-Umschulungen zum Fachinformatiker:in Systemintegration als Ausbilder (m/w/x) fungieren.

Diese Position beinhaltet auch regelmäßige Einsätze als Dozent (m/w/x) im geförderten Bildungsbereich. Wir suchen IHK-

Ansprechpartner

innen für unsere Standorte, die die Ausbildertätigkeit übernehmen, die betrieblichen Projektarbeiten unserer Umschüler:innen betreuen und den Kontakt zur jeweils zuständigen IHK halten können. AUFGABEN Wir suchen Ausbilder (m/w/x) für folgende Themen: *

Ansprechpartner

innen für alle IHK-Themen, sowohl für unsere Umschulungsteilnehmer:innen als auch für die GFN-Mitarbeiter:innen in den Trainingscentern * regelmäßige Einsätze als Dozent im geförderte

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

So sieht der Dienstplan aus

  • Remote möglich

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Wie gefragt ist dieser Beruf?

218 Tage

Arbeitgeber in Naturwiss./Informatik suchen im Schnitt 218 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

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